Wildkrautbeseitigung

Artikel vom 7. März 2019
Friedhofstechnik

 

Neben der Verkehrssicherungspflicht sind der Erhalt der Bausubstanz und das Erscheinungsbild kommunaler Anlagen wesentliche Gründe zur Beseitigung unerwünschter Pflanzen. Die herbizidfreie Beseitigung von unerwünschtem Bewuchs auf Wegen und Plätzen muss dabei aber nicht kosten- und personalintensiv sein. Der Anbaugeräte-Spezialist LIPCO befasst sich seit 20 Jahren mit dem Thema Wildkrautbeseitigung und bietet sowohl für wassergebundene als auch für befestigte (gepflasterte) Flächen Lösungen an. Das WP-Gerät hat sich insbesondere auf Friedhöfen und in Parkanlagen zur Pflege wassergebundener Wege bestens bewährt. Effektvoll rühren spezielle Arbeitswerkzeuge das störende Grün samt Wurzeln heraus. Die Pflanzen werden nicht nur abgeschlagen oder gar abgeschnitten. Nach kurzem Abtrocknen können diese per Laubbesen oder Laubbläser von der Fläche entfernt werden. Bei thermischen Verfahren zur Wildkrautbeseitigung ist dies nicht möglich, denn die Pflanze wird durch solche Geräte eben nicht beseitigt, sondern nur geschädigt oder abgetötet, verbleibt aber auf der Fläche (was Nutzer der Wege als hinderlich und unschön empfinden). Das WP-Gerät steht für Einachsschlepper in den Arbeitsbreiten von 50 bis 125 cm und für den Dreipunktanbau am zweiachsigen Trägerfahrzeug in Arbeitsbreiten von 90 bis 155 cm zur Verfügung. Bei LIPCO lassen sich übrigens auch alle Anbaugeräte von Einachsern für den Dreipunktanbau wechselnd nutzen. Zur Wildkrautbeseitigung auf Pflasterflächen und an Randsteinen ist der Wildkrautentferner WE die richtige Auswahl. Mit ein bis drei Tellerbürsten, die mit feinen (Flachdraht-) oder groben (Zopf-)Bürsten lieferbar sind, hilft dieses Gerät mit 50 bis 150 cm Arbeitsbreite insbesondere Rad- und Fußwege frei von unerwünschtem Bewuchs zu halten. Als Trägerfahrzeuge sind hier Einachsschlepper, Kommunaltraktoren, Kompaktlader oder Großflächenmäher möglich.

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